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Weiße Blumen

Konditionen

Die Therapie wird über Grundversicherung übernommen. Es gelten die üblichen KVG-Tarife
Ich verfüge über die Praxisbewilligung des Kantons Zürich und bin auf der Liste der Santésuisse als krankenkassenanerkannte Psychotherapeutin eingetragen. 

  • Damit die Therapiekosten von der Krankenkasse übernommen werden, braucht es eine Anordnung von einem Hausarzt oder Psychiater. Fragen Sie bitte bei Ihrem Hausarzt nach.

 

  • Bei einer IV-Verfügung ist die Abrechnung über die Invalidenversicherung möglich, sofern die betroffene Person nicht älter als 20-jährig ist.

  • Unfallversicherung: Bei psychischen Problemen infolge von Unfällen kann die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie übernehmen.

  • Opfer einer Gewalttat können gemäss Opferhilfegesetz bei der kantonalen Opferhilfestelle (www.opferhilfe.zh.ch) ein Gesuch um finanzielle Beteiligung an der Psychotherapie stellen. Hierzu können Sie sich auch bei entsprechenden Beratungsstellen beraten lassen.

  • Natürlich können Sie die Kosten auch selbst tragen und meine Begleitung unabhängig von medizinischen Diagnosen und Institutionen in Anspruch nehmen.

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