Konditionen
Die Therapie wird über Grundversicherung übernommen. Es gelten die üblichen KVG-Tarife
Ich verfüge über die Praxisbewilligung des Kantons Zürich und bin auf der Liste der Santésuisse als krankenkassenanerkannte Psychotherapeutin eingetragen.
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Damit die Therapiekosten von der Krankenkasse übernommen werden, braucht es eine Anordnung von einem Hausarzt oder Psychiater. Fragen Sie bitte bei Ihrem Hausarzt nach.
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Bei einer IV-Verfügung ist die Abrechnung über die Invalidenversicherung möglich, sofern die betroffene Person nicht älter als 20-jährig ist.
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Unfallversicherung: Bei psychischen Problemen infolge von Unfällen kann die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie übernehmen.
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Opfer einer Gewalttat können gemäss Opferhilfegesetz bei der kantonalen Opferhilfestelle (www.opferhilfe.zh.ch) ein Gesuch um finanzielle Beteiligung an der Psychotherapie stellen. Hierzu können Sie sich auch bei entsprechenden Beratungsstellen beraten lassen.
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Natürlich können Sie die Kosten auch selbst tragen und meine Begleitung unabhängig von medizinischen Diagnosen und Institutionen in Anspruch nehmen.